| Brillen und Kontaktlinsen |
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Grundsätzlich dürfen sich die Krankenkassen nicht mehr an den Kosten für Sehhilfen aller Art beteiligen. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren übernehmen wir auch weiterhin Zuschüsse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt ebenfalls für therapeutische Sehhilfen bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen. Auch Menschen mit schwersten Sehfehlern auf beiden Augen (Schweregrad nach empfohlener Klassifikation der WHO: mindestens Stufe 1 / Visus von höchstens 0,3) erhalten weiterhin Zuschüsse von uns.
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