Brillen und Kontaktlinsen

Grundsätzlich dürfen sich die Krankenkassen nicht mehr an den Kosten für Sehhilfen aller Art beteiligen.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren übernehmen wir auch weiterhin Zuschüsse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt ebenfalls für therapeutische Sehhilfen bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen. Auch Menschen mit schwersten Sehfehlern auf beiden Augen (Schweregrad nach empfohlener Klassifikation der WHO: mindestens Stufe 1 / Visus von höchstens 0,3) erhalten weiterhin Zuschüsse von uns.


Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Verordnung für eine Brille oder Kontaktlinsen von Ihrem Arzt oder Optiker erhalten haben.

+++ Wir bieten mehr:
Auch nach dem 18. Lebensjahr haben Sie die Möglichkeit die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung kostengünstig abzusichern. Nutzen Sie hierzu unser Angebot  der privaten Zusatzversicherungen der "BKK Extra plus".

 

Wir sind für Sie da! Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.