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Krankenhausbehandlung - Eltern als Begleitperson im Krankenhaus

Wir sind davon überzeugt, dass es für ein krankes Kind nichts besseres gibt, als die Nähe der Eltern.

Gerade bei einem Krankenhausaufenthalt ist es ganz wichtig, den Kontakt - auch Nachts - zu den Eltern zu halten.

Wenn Ihr Kind bei uns versichert ist, dann übernehmen wir für Sie die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.

 

 

Der Krankenhausarzt muss nur die medizinische Notwendigkeit zur Mitaufnahme einer Begleitperson feststellen.

Eine medizinische Notwendigkeit liegt vor:

  • bei Neugeborenen und Säuglingen
  • bei Kindern im Vorschulalter
  • bei Schulkindern bis acht Jahren
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    +++ Wir bieten mehr:

    Bei älteren Kindern kann eine medizinische Notwendigkeit unter anderem vorliegen:

  • bei einer stationären Aufnahme als Notfall
  • bei einer schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung
  • bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung
  • bei Angst oder Trennungsangst
  • bei Kindern mit Verständigungsproblemen
  • zur Sterbebegleitung
  • bei einer pflegerischen oder therapeuthischen Schulungsmaßnahme für die Begleitperson
  • Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig und die Zusage zur Kostenübernahme erfolgt kurzfristig.

     

    Wir sind für Sie da! Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.