| Krankengeld |
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Bei langer Arbeitsunfähigkeit übernehmen wir den Verdienstausfall in Form von Krankengeld, wenn die Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber erschöpft ist. Bei der Berechnung der Krankengeldhöhe werden auch die Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) berücksichtigt, für die Beiträge entrichtet wurden. Außerdem übernehmen wir grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die vom Krankengeld zu zahlen sind. Während des Krankengeldbezuges müssen Sie keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Wir managen individuell für Sie, in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt, die Einleitung der medizinisch richtigen Behandlung (z.B. ambulante oder stationäre Rehabilitation) zur richtigen Zeit am richtigen Ort.
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