| Krankengeld bei Erkrankung des Kindes |
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Bei Erkrankung des eigenen Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes erhalten Sie, sofern Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben (z. B. aus dem Tarifvertrag), Kinderkrankengeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr je Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage). Für Alleinstehende verdoppelt sich der jährliche Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt. Bei der Berechnung der Krankengeldhöhe werden auch die Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) berücksichtigt, für die Beiträge entrichtet wurden. Außerdem übernehmen wir grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die vom Krankengeld zu zahlen sind. Sollte Ihr Krankengeldanspruch ausgeschöpft sein, besteht die Möglichkeit, den Anspruch von einem Elternteil auf den anderen zu übertragen.
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