Zahnärztliche Behandlung

Mit Ihrer Versichertenkarte können Sie unter den zugelassenen Zahnärzten frei wählen.

Zu den zahnärztlichen Leistungen gehören auch vorbeugende Behandlungen bzw. Beratungen über Zahnpflege und Mundhygiene sowie eine notwendige Parodontosebehandlung. Die zahnärztliche Behandlung mit allen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden können zeitlich unbegrenzt in Anspruch genommen werden.


Wenn Sie die letzten fünf Jahre regelmäßig mindestens einmal im Kalenderjahr zur Vorsorge gehen, erhalten Sie 20% bei einem späteren Zahnersatz zum Festzuschuss. Wenn Sie die letzten 10 Jahre einmal im Kalenderjahr zur Vorsorge gehen, erhöht sich der Bonus auf 30%.

 

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