| Verwaltungsrat |
Die HEAG BKK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, also eine juristische Person.Zum rechtswirksamen Handeln benötigt eine Krankenkasse Selbstverwaltungsorgane. Dies sind der Verwaltungsrat und der hauptamtliche Vorstand. Der Verwaltungsrat trifft Grundsatzentscheidungen und bestimmt die Geschäftspolitik, d. h. die sozial- und unternehmenspolitische Zielsetzung. Weiterhin stehen dem Verwaltungsrat umfassende Informations- und Kontrollrechte zu. Die Entscheidungen im Verwaltungsrat werden von der Versicherten- und Arbeitgeberseite gemeinsam getroffen. Beide Seiten zusammen bilden den ehrenamtlich tätigen Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat der HEAG BKK besteht aus acht Versichertenvertretern und einem Vertreter der Arbeitgeber. Der Vorsitz des Verwaltungsrates wechselt jährlich zwischen Arbeitgebervertreter und dem Vertreter der Versicherten.
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