Arzneimittel

Als unser Versicherter haben Sie Anspruch auf vom Arzt verordnete apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel und Verbandmittel.


Die Kosten hierfür tragen selbstverständlich wir.


Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen, bei Erwachsenen auch bei der Behandlung schwer wiegender Erkrankungen übernehmen wir sogar die Kosten für "nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel", wenn diese zum Therapiestandard gehören.

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel, mindestens aber 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.

 

Arzneimittel

 

Verordnet ein Arzt ein Medikament über dem sogenannten Festpreis, haben Sie die Mehrkosten zu tragen.

Die gesetzlichen Krankenkassen können für Wirkstoffe Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festlegen. Ein Arzneimittel, dessen Preis den jeweiligen Grenzwert nicht überschreitet, ist von der Zuzahlung freigestellt.  Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Arzt oder Apotheker, ob es für Sie ggf. eine zuzahlungsbefreite Alternative gibt.

 

+++ Wir bieten mehr:

Wir haben für Sie Rabattverträge mit namenhaften Arzneimittel-Herstellern abgeschlossen.

 

Wir sind für Sie da! Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.