| Arzneimittel |
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Als unser Versicherter haben Sie Anspruch auf vom Arzt verordnete apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel und Verbandmittel.
Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % für jedes Arznei- bzw. Verbandmittel, mindestens aber 5,00 €, höchstens 10,00 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Verordnet ein Arzt ein Medikament über dem sogenannten Festpreis, haben Sie die Mehrkosten zu tragen. Die gesetzlichen Krankenkassen können für Wirkstoffe Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festlegen. Ein Arzneimittel, dessen Preis den jeweiligen Grenzwert nicht überschreitet, ist von der Zuzahlung freigestellt. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Arzt oder Apotheker, ob es für Sie ggf. eine zuzahlungsbefreite Alternative gibt.
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